Auch die Landeselternschaft der Realschulen spricht sich für die Einrichtung einer Ombudsstelle für Schüler- und Elternvertretungen aus
“Leider gibt es noch zu viele Schulen, an denen eine demokratische Eltern- bzw. Schülermitwirkung nicht umfassend umgesetzt wird.”
Nicht nur die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW hat sich dafür ausgesprochen, eine Ombudsstelle für Schüler- und Elternvertretungen einzurichten (siehe hier). Wie ich vor kurzem erfahren habe, sprach sich auch die Landeselternschaft der Realschulen in NRW (LeRs NRW) dafür aus, eine solche Ombudsstelle einzurichten.
Die LeRs NRW schreibt in einer fünfseitigen Stellungnahme (laut Dateiname offenbar vom 9. Januar 2025):
Die Landeselternschaft der Realschulen in NRW würden die Einrichtung einer neutrale Ombudsstelle für Schüler:innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte durch das Schulministerium NRW begrüßen.
Leider gibt es noch zu viele Schulen, an denen eine demokratische Eltern- bzw. Schülermitwirkung nicht umfassend umgesetzt wird. Oft bekommen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Eindruck, dass Mitwirkung nicht erwünscht ist. Elternmitwirkung ist mehr als Kuchen backen oder Mitorganisation von Schulfesten. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen ihre Meinung äußern dürfen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Wenn das der Fall ist, braucht es eine neutrale Ombudsstellen, die in dieser Situation vermittelt. […]
Wir glauben, eine Ombudsstelle kann eine große Ressource sein. Da sie neutral und unabhängig arbeitet, ist sie ein niederschwelliges Angebot, das Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Schüler:innen gerne annehmen werden. Wir sind sicher, dass gerade im jetzigen Schulsystem dieses Angebot dringend benötig wird, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
Die Landesregierung hat übrigens im Oktober 2025 behauptet (siehe “Prüfung abgeschlossen: Ministerium richtet keine Ombudsstelle für Schülervertretungen ein”):
Forderungen nach einer Ombudsstelle für Schüler- und Elternvertretungen sind in den vergangenen Jahren nur in ganz wenigen Fällen gegenüber der Schulaufsicht erhoben worden.
So kann man das formulieren, wenn mindestens zwei Landeselternschaften in öffentlichen Stellungnahmen die Einrichtung einer Ombudsstelle fordern… Mir liegt im Übrigen ein Vermerk vom 29.10.2020 aus dem Schulministerium vor, in dem es heißt: “Seitens mehrerer Elternverbände wird das Beteiligungsinstrumentarium zugunsten von Eltern auf der Grundlage der schulmitwirkungsrechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes als nicht ausreichend angesehen. Insbesondere wird die Einrichtung einer Ombudsstelle gefordert.”