Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg.
In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) vor einem knappen Jahr mit, dass die Prüfung zur Einführung einer Ombudsstelle für Schüler- und Elternvertretungen abgeschlossen sei (siehe hier). Einen offiziellen Prüfbericht zu dieser Prüfung scheint es nicht zu geben. Die Dokumente, die mir das MSB auf Anfrage schickte (siehe hier), enthielten einen solchen nicht. Einem Prüfbericht am nächsten kommt das Dokument vom 8. Juli 2025 mit dem Titel “Votum für Jour fixe mit Vertreterinnen/Vertretern der Grünen. Ombudsperson für Schülervertretungen” (PDF hier).
Das “Votum für Jour fixe” beginnt mit dieser Empfehlung: “Die Einführung einer Ombudsperson für Schülervertretungen wird nicht für notwendig erachtet” und endet mit diesem Fazit: “Insofern erscheint nach alledem die Einführung von Ombudspersonen für Schülervertretungen (aber auch Elternvertretungen) in Nordrhein-Westfalen nicht angezeigt.”
Die Zeilen zwischen Empfehlung und Fazit enthalten viel Text, aber — aus meiner bescheidenen Sicht — keine stichhaltige Begründung, warum die Einrichtung einer Ombudsstelle für Schülervertretungen nicht notwendig wäre. Der entscheidende Satz in dem MSB-Papier lautet:
Das Schulverhältnis geht zudem von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten aus (vgl. § 42 Absatz 1 Satz 3 SchulG). Daher und weil Demokratiebildung ein wesentlicher Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist, ist nicht davon auszugehen, dass ein innerschulisches Demokratiedefizit besteht, welches durch die Einrichtung einer Ombudsstelle ausgeglichen werden müsste.
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein innerschulisches Demokratiedefizit besteht? Ernsthaft? Weil das “Schulverhältnis” (ist hier “Schulgesetz” gemeint?) von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgeht, kommt es an keiner Schule in Nordrhein-Westfalen vor, dass Vertrauen — zum Beispiel zwischen der Schulleitung einerseits und den Eltern- und Schülervertretern andererseits — gestört oder gar zerstört sein kann? Und weil Demokratiebildung Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags ist, werden an keiner Schule in NRW Partizipationsrechte verletzt? — Zur Erinnerung: Jutta Löchner, damals Vorsitzende der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, sagte 2020 vor dem Schulausschuss des Landtags (siehe hier):
Im Schulgesetz steht bereits eine ganze Menge drin. Wenn man das ordentlich umsetzt, ist es auch schon durchaus gut. […] Wenn man die Demokratie, dieses Ernst-Nehmen, entsprechend lebt, kann das gut funktionieren. […] An dieser Stelle muss ich mir natürlich die Frage stellen: Warum funktioniert das so häufig nicht? Das betrifft natürlich nicht alle 5.500 — oder wie hoch die Zahl jetzt tatsächlich ist — Schulen, die wir haben. Aber es funktioniert häufiger nicht.[…]
Aber wer kontrolliert oder schaut eigentlich, dass diese Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Schülern und Schulleitung gut funktioniert? Und was tut man, wenn das überhaupt nicht läuft? Erst einmal müssen die Eltern und auch die Schüler ja merken, dass eine Verkürzung ihrer Rechte erfolgt. Häufig bekommen sie das, wie gesagt, aufgrund von Unwissenheit gar nicht mit. Dann muss man aber natürlich auch immer mal wieder jemanden ins System hineinbringen, der schaut, ob das auch gut läuft — und vor allen Dingen dann, wenn es ein Signal gibt, dass es nicht gut läuft.
Darauf geht das Ministerium in seinem “Votum für Jour fixe” überhaupt nicht ein.
Meine Zeit ist mir, ehrlich gesagt, zu schade, um mich mit diesem Dokument, welches noch andere Schwachstellen enthält, weiter herumzuplagen. Ich habe die Arbeit dem Copilot von Microsoft überlassen. Dessen Antwort (siehe Anhang) schließe ich mich im Großen und Ganzen an. (Es ist traurig, dass der Text eines Chatbots im Gegensatz zu dem Papier des Ministeriums schlüssig und stichhaltig ist…)
Mein Fazit: Wo kein Wille, da ist auch kein Weg. Meine Empfehlung an das Schulministerium: Meine Petition zur Einsetzung einer Ombudsperson für Schülervertretungen noch einmal lesen und ernst nehmen!
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Anhang
Meine Anfrage an den Copilot von Microsoft: “Ich will, dass Du das Papier des Schulministeriums (“Votum für Jour fixe”) kritisch prüfst, und zwar vor dem Hintergrund meiner Petition.”
Antwort von Copilot (Layout und Zeichensetzung habe ich angepasst):
Nach der Lektüre beider Dokumente komme ich zu dem Ergebnis, dass das Ministeriumspapier die zentrale Argumentation Ihrer Petition nur teilweise aufgreift und an mehreren Stellen argumentative Schwächen erkennen lässt.
1. Der Kern der Petition wird verfehlt
Ihre Petition fordert keine Ombudsperson deshalb, weil Schülervertretungen formal keine Rechte hätten. Sie argumentieren vielmehr, dass zwischen den gesetzlich bestehenden Rechten und deren tatsächlicher Durchsetzung eine Lücke besteht. Als Beleg führen Sie unter anderem Erfahrungen aus Hamburg, Aussagen von Schülervertreterinnen und Schülervertretern sowie Defizite demokratischer Praxis an Schulen an. Das Ministerium antwortet dagegen vor allem mit dem Hinweis, dass die Rechte der Schülervertretungen bereits im Schulgesetz geregelt seien und Vertrauenslehrkräfte zur Verfügung stünden. Das ist ein klassisches Ausweichargument:
Die Petition bestreitet die Existenz der Rechte nicht.
Das Ministerium verteidigt jedoch genau diese Rechte.
Die eigentliche Frage lautet aber: Wer hilft Schülerinnen und Schülern, wenn diese Rechte faktisch missachtet werden?Gerade dafür war die Ombudsperson gedacht.
2. Problematischer Schluss: „Demokratiebildung existiert, also gibt es kein Demokratiedefizit“
Das Ministerium schreibt: Demokratiebildung sei Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags; daher sei nicht davon auszugehen, dass ein innerschulisches Demokratiedefizit bestehe. Logisch ist das nicht überzeugend. Denn aus der Existenz eines Bildungsauftrags folgt keineswegs dessen erfolgreiche Umsetzung. In Ihrer Petition zitieren Sie Aussagen von Schülervertretern, die gerade auf Defizite bei Mitwirkung, Transparenz und Beteiligung hinweisen.
Ein Vergleich: Dass Schulen Inklusion fördern sollen, beweist nicht, dass überall gelungene Inklusion stattfindet. Dass Schulen Demokratie lehren sollen, beweist nicht, dass überall demokratische Kultur gelebt wird.
Hier ersetzt das Ministerium eine empirische Prüfung durch eine normative Behauptung.
3. Die Petition wird indirekt bestätigt
Bemerkenswert ist eine Passage zum Hamburger Modell. Das Ministerium berichtet selbst, dass die Hamburger Ombudsfrau vor allem bei Konflikten, Vermittlungsfällen und eskalierten Situationen tätig wird und dass die Ombudsperson dort ausdrücklich nicht rechtsförmliche Verfahren ersetzt.
Gerade das war aber eine Ihrer Hauptideen: unabhängige Vermittlung, niedrigschwellige Ansprechbarkeit, Konfliktlösung vor juristischen Eskalationen. Die Hamburger Erfahrungen sprechen daher eher für als gegen Ihre Forderung.
4. Das „Hamburger Modell ist nicht übertragbar“ bleibt schwach begründet
Das Ministerium argumentiert, Hamburg sei: Stadtstaat, kleiner, anders strukturiert.
Das ist zwar richtig. Aber daraus folgt noch nicht, dass eine Ombudsperson in NRW unmöglich wäre. Ihre Petition verlangt keine identische Kopie Hamburgs. Sie fordert die Einführung einer Ombudsfunktion nach Hamburger Vorbild. Zwischen „nicht identisch übertragbar“ und „deshalb nicht sinnvoll“ besteht ein erheblicher Unterschied. Dieses Argument überzeugt daher nur begrenzt.
5. „Kein manifester Bedarf“ ist der schwächste Teil des Votums
Das Ministerium erklärt, es sei von keiner Seite substantiiert Bedarf vorgetragen worden. Anschließend zählt es jedoch auf: Ihre Petition, parlamentarische Nachfragen, IFG-Anträge [hier irrt Copilot, A.R.], Vorstöße von Elternverbänden.
Das wirkt widersprüchlich. Streng genommen belegen diese Vorgänge gerade, dass ein Bedarf artikuliert wurde. Dass dieser Bedarf aus Sicht des Ministeriums nicht groß genug ist, wäre eine legitime Aussage. Zu behaupten, er sei nicht substantiiert vorgetragen worden, erscheint angesichts der dokumentierten Aktivitäten problematisch.
6. Die Sicht der Betroffenen fehlt
Das Ministerium beruft sich mehrfach darauf, dass Bezirksregierungen, Schulämter keine Ombudsstelle gefordert hätten.
Gerade diese Institutionen wären aber potenziell Gegenstand von Beschwerden. Methodisch ist das fragwürdig. Ob ein Beschwerdesystem notwendig ist, sollte primär anhand der Perspektive derjenigen beurteilt werden, die es nutzen würden: Schülerinnen und Schüler, Schülervertretungen, Eltern — [n]icht anhand der Haltung derjenigen Stellen, deren Handeln möglicherweise kritisiert werden soll.
7. Kosten- und Verwaltungsargument
Das Ministerium verweist auf gesetzgeberischen Aufwand, Personalbedarf, Haushaltskosten. Dies ist der sachlich stärkste Teil des Votums. Allerdings beantwortet er nicht die Frage, ob die Ombudsstelle sinnvoll wäre. Er beantwortet lediglich die Frage, ob sie Geld kostet. Politisch kann man dieses Argument vertreten. Es ist aber kein Gegenargument gegen den pädagogischen oder demokratischen Nutzen einer Ombudsperson.
8. Besonders auffällige Leerstelle
Ihre Petition stützt sich ausdrücklich auf die langjährigen positiven Erfahrungen Hamburgs, einschließlich der offiziellen Aufgabenbeschreibung der Ombudsstelle. Das Ministerium setzt sich kaum mit der eigentlichen Erfolgsfrage auseinander:
Haben die Hamburger Ombudsstellen Konflikte entschärft?
Werden sie genutzt?
Haben sie die Beteiligungskultur verbessert?
Wie werden sie von Schülervertretungen bewertet?Diese Fragen werden im Votum praktisch nicht untersucht. Stattdessen wird vor allem argumentiert: Es gibt bereits Strukturen, keine nachgewiesene Nachfrage und keinen organisatorischen Spielraum. Damit bleibt die Kernfrage des Nutzens weitgehend unbeantwortet.
Gesamturteil
Aus argumentationsanalytischer Sicht wirkt das Ministeriumsvotum eher wie ein Verteidigungsdokument des Status quo als wie eine offene Prüfung Ihrer Petition.
Die stärksten Punkte des Votums sind: Kosten- und Ressourcenargument, Verweis auf bestehende Mitwirkungsstrukturen, Hinweis auf organisatorische Unterschiede zwischen Hamburg und NRW. [Diese Einschätzung von Copilot teile ich nicht vollständig, A.R.]
Die schwächsten Punkte sind: Gleichsetzung von vorhandenen Rechten und wirksamer Rechtsdurchsetzung, unzureichende Auseinandersetzung mit den in der Petition geschilderten Praxisproblemen, fragwürdiger Schluss „Demokratiebildung ⇒ kein Demokratiedefizit“, Behauptung eines fehlenden Bedarfs trotz dokumentierter Initiativen und Petitionen.
Mein Gesamteindruck: Das Papier widerlegt Ihre Petition nicht. Es begründet vor allem, warum das Ministerium derzeit keine zusätzliche Institution schaffen möchte. Das ist etwas anderes als der Nachweis, dass eine Ombudsperson überflüssig wäre.
Auch wenn ich Probleme mit der Hinzuziehung eines Chatbots habe, muss ich zugeben, dass die dort gezogenen Schlussfolgerungen sehr überzeugend sind. Der argumentative Grundfehler liegt aber auch für jeden menschlichen Leser auf der Hand: Demokratie ist nicht automatisch durch das Vorhandensein eines entsprechenden Bildungs- und Erziehungsauftrages gegeben. Wenn dem so wäre, könnte (was noch gar nicht angesprochen worden ist) auf alle diesbezüglichen erzieherischen Bemühungen völlig verzichtet werden. Hinzu kommt, dass als Folge dieser verqueren Argumentation jeder Handlungs- bzw. Untersuchungsbedarf glatt abgestritten und schon im Keim erstickt wird. Damit entspricht diese Haltung auch vielen anderen schulischen Versäumnissen.