Schulministerium schickt mir interne Dokumente, die die mögliche Einführung einer SV-Ombudsstelle betreffen
Wie berichtet wurde laut Landesregierung die Prüfung zur Einführung einer Ombudsstelle für Schüler- und Elternvertretungen im vergangenen Jahr abgeschlossen.
Am 9. Mai 2026 habe ich mich per E-Mail an das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) gewandt und darum gebeten, “mir die zu dieser Prüfung gehörenden Dokumente zuzuschicken, insbesondere den Prüfbericht und die Dokumente der Kommunikation mit der Freien und Hansestadt Hamburg (wie E-Mails und Gesprächsprotokolle)”. Diese Bitte war ein Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)[*].
Zwei Monate später, am 8. Juli 2026, hat mir das Ministerium die erbetenen Dokumente geschickt (freundlicherweise ohne eine Gebühr zu erheben). Sie umfassen:
- das Antwortschreiben: Es enthält Hinweise/Links auf öffentlich zugängliche Dokumente, nämlich die Berichte der Ombudsstelle für Schülervertretungen in Hamburg, ein Gesetz über eine Ombudsstelle in der Schweiz, die Ombudsstelle für Schulen in Österreich sowie einen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten auf Bundesebene;
- einen Vermerk vom 20.01.2020 zur Vorbereitung einer Besprechung mit Landeselternschaften am 27.01.2020 (TOP 1 Ombudsperson) — ein Vermerk über die Besprechung selbst (oder ein Protokoll) wurde laut Ministerium nicht gefertigt;
- einen Vermerk vom 29.10.2020: “Thema – Einführung Ombudsstelle (Schulmitwirkung)”;
- einen Vermerk mit der Überschrift “Überlegungen betr. Ombudsstellen zur Erweiterung der Schulmitwirkung” (Stand November 2020);
- die gemeinsame Stellungnahme der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zur möglichen Einrichtung einer “Mediationsstelle Schule” mit einer Ombudsfunktion vom 10.12.2020;
- einen Vermerk vom 08.04.2025 zum Austausch mit der Landeselternschaft der Realschulen in NRW am 04.03.2025;
- einen Vermerk vom 09.04.2025 zum Austausch mit der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW am 02.04.2025;
- einen Vermerk vom 16.06.2025 über ein Gespräch mit der Ombudsfrau für Schülervertretungen in Hamburg;
- ein Dokument vom 08.07.2025 mit der Überschrift “Votum für Jour fixe mit Vertreterinnen/Vertretern der Grünen. Ombudsperson für Schülervertretungen”;
- die Broschüre “Ombudsstellen für Schulen” des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich.
Ich werde demnächst auf manche dieser Dokumente eingehen, insbesondere auf das “Votum für Jour fixe”.
An dieser Stelle sei nur vermerkt, dass in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 keine Tätigkeit des Schulministeriums dokumentiert ist, die die mögliche Einrichtung einer SV-Ombudsstelle betrifft.
Zur Erinnerung: Am 28. April 2022 antwortete mir der Präsident des Landtags auf meine Petition vom 13.08.2021: “[…] Der Petitionsausschuss begrüßt es, dass sich die Landesregierung (MSB) mit dieser Thematik beschäftigt und die Möglichkeiten der Einführung einer Ombudsstelle prüft. Der Ausgang der Prüfung bleibt abzuwarten.” Das Ministerium hat die Prüfung offenbar erst fortgesetzt und abgeschlossen, nachdem sich 2024 zwei Abgeordnete des Landtags, die ich persönlich auf das Anliegen “SV-Ombudsstelle” angesprochen hatte, mit Fragen an das MSB gewandt hatten (siehe hier).
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[*] Der Zweck dieses Gesetzes ist es, “den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen” (§ 1). Nach § 4 (1) hat jede natürliche Person “nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen”.