Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg.
Das Ministerium für Schule und Bildung kam 2020 zu dem Schluss, dass es sinnvoll erscheine, zunächst eine “Mediationsstelle Schule” als Modellversuch in einem Regierungsbezirk einzurichten (Vermerk vom November 2020, ich berichtete). Vor einer konkreten Prüfung, ob und in welchem Regierungsbezirk der angedachte Modellversuch “Mediationsstelle Schule” durchgeführt werden soll, sollten die Bezirksregierungen zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Insbesondere sollten sie sich zu folgenden Fragen positionieren:
- Für welche Angelegenheiten bedarf es Instrumente der Beratung und Konfliktlösung (Angelegenheiten zwischen Schülerinnen und Schüler, zwischen diesen und der Schule oder zwischen Ehrziehungsberechtigten und der Schule)?
- Wann soll die Mediationsstelle tätig werden (“Eingriffsschwelle”, auf Antrag)?
- Wo soll die Mediationsstelle — zunächst im Modellversuch — angesiedelt werden (lokal bei einem Schulamt oder regional bei einer Bezirksregierung)?
- Mit welchen Personalen soll die Mediationsstelle besetzt werden (ähnlich wie Hamburg zuzüglich Geschäftsstelle)?
- Welche Verbindlichkeit soll die “Entscheidung” der Mediationsstelle haben (keine Parallelstruktur zu rechtsformlichen Verfahren, nur Empfehlungscharakter)?
Alle fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) antworteten dem Ministerium am 10.12.2020 in einer gemeinsamen Stellungnahme, welche mir vorliegt.
Erster Satz aus der Stellungnahme:
Die Einrichtung einer „Mediationsstelle Schule“ mit einer Ombudsfunktion – sei es bei einer Bezirksregierung, sei es bei einem Schulamt – wird von allen Bezirksregierungen übereinstimmend abgelehnt.
Da weiß man als Leser zumindest sofort, wo man dran ist.
Zweiter und dritter Satz:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Einrichtung einer Ombudsstelle mit den in den vorgelegten Papieren enthaltenen Aufgaben – Vermittlung bei Widerspruchsverfahren im Bereich der Inklusion, Vermittlung bei Schulpflichtverletzungen sowie bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durchweg auch Zuständigkeiten der Bezirksregierung betrifft.
Alle Bezirksregierungen beraten in diesen Bereichen durch die Dezernate 48 gemeinsam mit den schulfachlichen Kolleginnen und Kollegen bereits umfassend und zeitnah.
Auf das ursprüngliche Anliegen der Elternverbände gingen die Bezirksregierungen in ihrer Stellungnahme gar nicht ein. Wie aus dem Vermerk des Ministeriums vom November 2020 hervorgeht, lautete dieses Anliegen:
Das Anliegen von Seiten der Elternverbände zielte im Wesentlichen auf eine Stelle ab, die konfliktbereinigenden Charakter hat. Als Beispiele wurden in Gesprächen mit dem Ministerium seitens der Elternverbände Fälle genannt, bei denen zwischen Eltern und der Schule, sozusagen der Gesprächsfaden abgerissen ist. Mithin Fälle, wo eine (sachorientierte) Kommunikation zwischen Eltern weder über Klassenlehrkräfte, Vertrauenslehrkräfte noch Schulleitung nicht (mehr) vorhanden ist. Es geht demnach um Situationen, die vor Ort regelmäßig vollkommen verfahren sind.
Die letzten beiden Sätze aus der Stellungnahme lauten:
Im Ergebnis sprechen daher sachliche Gründe gegen die Einrichtung einer “Mediationsstelle Schule”. Personelle Ressourcen zur Unterstützung einer solchen Stelle sind nicht vorhanden.
Die komplette Stellungnahme kann hier als PDF-Dokument eingesehen werden.
Fazit:
Die Bezirksregierungen haben das Anliegen der Elternverbände offenbar nicht erkannt (oder nicht erkennen wollen). Sie gingen davon aus, dass alle Konfliktfälle mit bestehenden Mitteln gelöst werden könnten. Den Sinn und Zweck einer Mediation(sstelle) scheinen die fünf Behörden nicht verstanden zu haben. Die Fragen des Ministeriums haben die Bezirksregierungen nicht angemessen beantwortet. Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg.