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Die Ministerin und ihre Verordnung zum Distanzunterricht

Veröffentlicht am 11. März 202129. März 2021 von Alexander Roentgen

Gleich, aber nicht äquivalent.

Im Beitrag vom 7. Februar haben wir uns mit der atemberaubenden Verordnung des Schulministeriums zum Distanzunterricht beschäftigt. In der Verordnung heißt es unter anderem:

Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht (§ 6 Absatz 1) nachkommt. […]

Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie informieren die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung. […]

Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.

Vorige Woche wurde die Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer (FDP), vom Kölner Stadt-Anzeiger interviewt (“‘Sonst verlieren wir die Kinder'”, Ausgabe vom 2. März 2021, online hier). Die Ministerin sagt:

Mittlerweile bekomme ich Hilferufe mit dem Tenor: Unsere Kinder machen nicht mehr mit. Sie sträuben sich, sie verschlafen morgens absichtlich, sie verschweigen, was sie an Aufgaben zu bewältigen haben.

Dass mit der für dieses Schuljahr geltenden Verordnung zum Distanzunterricht das Ministerium die von Eltern und Schülern beklagten Probleme selber herbeigeführt hat, erwähnt die Ministerin nicht. Dabei ist der Ministerin diese Verordnung durchaus bekannt. Auf die Frage der Zeitung, warum sie das Sitzenbleiben nicht ausschließe, antwortet sie:

Das wäre das falsche Signal. […] Wir haben gleich zu Beginn des Schuljahres eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die den Distanz- dem Präsenzunterricht gleichsetzt; […].

Die Zeitung fragt als nächstes:

Trotzdem sagen viele Eltern, dass Distanzunterricht kein Äquivalent zur Präsenz darstellt. Sie hingegen stehen auf diesem Standpunkt?

Daraufhin die Ministerin (Achtung, festhalten!):

Nein, Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht nicht ersetzen.

Sorry, Frau Ministerin, das passt nicht zusammen. Die Verordnung des Schulministeriums setzt “den Distanz- dem Präsenzunterricht” gleich, aber Distanzunterricht stellt “kein Äquivalent zur Präsenz” dar? Was soll man zu dieser Pippi-Langstrumpf-Logik noch sagen?

Die Ministerin glaubt im Übrigen:

[…] die Zwischenzeit haben wir genutzt, um die Schulen für den gelingenden Distanzunterricht auszustatten und die Lehrkräfte fortzubilden.

Hans-Georg Maaßen (“Wie funktioniert eine deutsche Behörde?”) lässt grüßen: “Herr Staatssekretär, ich habe gerade mit der Kanzlerin gesprochen; wir haben entschieden: Die Erde ist eine Scheibe.”



PS
Nur für den Fall, dass in Düsseldorf jemand Probleme mit Fremdwörtern hat: Das Substantiv “Äquivalent” bedeutet laut Duden “gleichwertiger Ersatz”, das Adjektiv “äquivalent” bedeutet “gleichwertig”.

PPS
Ist Susanne Eisenmann das baden-württembergische Äquivalent zu Yvonne Gebauer?

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Category: Uncategorized

Kommentare

  1. Stefan sagt:
    12. März 2021 um 12:04 Uhr

    Ich denke, dass Ihre Kritik an Frau Gebauer hier nicht ganz fair ist. Sicherlich ist die Wortwahl bzgl. Äquivalenz und Gleichwertigkeit (insb. für einen Mathematiker) etwas unglücklich; man sollte aber auch berücksichtigen, dass hier sicherlich auch zwei Deutungsebenen nebeneinander existieren:
    Meiner Meinung nach wird niemand, der aktuell mit dem Schulsystem zu tun hat bestreiten, dass ein vollständiger Präsenzunterricht pädagogisch und didaktisch dem Distanzunterricht vorzuziehen ist. Das ist auch die Bedeutungsebene, die Eltern i. A. meinen und die Frau Gebauer angeht, wenn sie sagt, dass Distanzunterricht den Präsenzunterricht nicht ersetzen kann; das will auch keiner.
    Auf der anderen Seite steht die von Frau Gebauer zitierte Verordnung, die den Präsenzunterricht mit dem Distanzunterricht gleichsetzt. Damit ist aber nicht die pädagogische oder didaktische, sondern v. a. die juristische Ebene gemeint; hier geht es zu vorderst darum, den Distanzunterricht juristisch (z. B. bzgl. Zeugnissen und Bewertung von Schülerleistungen) gleichwertig zu machen, um z. B. Versetzungen am Ende des Schuljahres rechtlich abzusichern (sonst wäre ein großer Anteil an Distanzunterricht ja per se ein Einspruchsgrund). Zur Erinnerung: Im letzten Schuljahr galten im Prinzip alle auf Distanz erbrachten Leistungen als Hausaufgaben gemäß des Hausaufgabenerlasses. Das hat dazu geführt, dass Leistungen auf Distanz zum letzten Sommer nicht uneingeschränkt in die Bewertung einfließen konnten, weswegen eine reguläre Versetzung ausgesetzt wurde, da die Bewertungsgrundlage fehlte. Das ist jetzt anders, da Distanzunterricht dem Präsenzunterricht bzgl. Erbringen und Bewerten von Leistungen grundsätzlich gleichgestellt wurde und somit eine Benotung auf Basis des Distanzunterrichts derjenigen aus dem Präsenzunterricht gleichgestellt ist.
    Diese beiden Ebenen sollten aber nicht verwechselt werden.
    Das ist dann in meinen Augen auch keine Pippi-Langstrumpf-Logik und sollte bei aller (teils sicher auch berechtigter) Kritik nicht unter den Tisch fallen.

    1. Alexander Roentgen sagt:
      12. März 2021 um 13:57 Uhr

      Vielen Dank für die Ausführungen. Sie erhellen den Hintergrund bzw. das Motiv, das hinter der Verordnung zum Distanzunterricht steckt.

      Aber das macht die Sache überhaupt nicht besser. Die “juristische Ebene” hat ja unweigerlich Auswirkungen auf die “Ebene” der schulischen Praxis, insbesondere verlangt sie von Schülern, Eltern und Lehrern im Prinzip Unmögliches. Diese beiden “Ebenen” sind miteinander verknüpft!

      Ich wiederhole: Die Verordnung verpflichtet allen Ernstes Lehrer dazu, im Distanzunterricht “die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung” ihrer Schüler zu “gewährleisten”.

      Zugespitzt formuliert: Alle drehen am Rad, aber Hauptsache, die Versetzungen (bzw. Nicht-Versetzungen) sind am Ende des Schuljahres juristisch wasserdicht.

      Das kann es doch nicht sein. Da hätte das Ministerium auf andere, schüler-, lehrer- und elternfreundliche Lösungen kommen können und müssen! Was sollte Vorrang haben: das Abwehren von Einsprüchen oder das Wohlergehen von Schülern, Eltern und Lehrern? — Stress schwächt das Immunsystem…! Es reicht nicht aus, überall gesagt zu bekommen “Bleiben Sie gesund!”.

Kommentare sind geschlossen.

Paul Lockhart:

"Es gibt sicherlich keinen verlässlicheren Weg, Begeisterung und Interesse an einem Fach zu töten, als es zum Pflichtteil eines schulischen Curriculums zu machen. Es als Hauptbestandteil in standardisierte Prüfungen einzufügen, garantiert, dass das Schulsystem das Leben aus diesem Fach heraussaugt."

(aus "A Mathematician's Lament" von Paul Lockhart)

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Peter Fürstenau:

"Wo Kinder sich einer völlig vorgegebenen — noch dazu widersprüchlichen — Ordnung im wesentlichen nur einzufügen haben, entstehen als einzig möglicher Ausdruck ihres Freiheits- und Selbständigkeitsstrebens und ihrer Initiative „Disziplinschwierigkeiten“. Das ist aber bei Erwachsenen unter solchen Bedingungen nicht anders."

(aus: "Zur Psychoanalyse der Schule als Institution" von Peter Fürstenau)

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