Lautes Telefonieren in Bus und Bahn: Sorry, das nervt!

Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, wird es immer wieder feststellen: Es gibt Fahrgäste, die ungeniert mit eingeschaltetem Lautsprecher über ihr Handy telefonieren, Musik hören oder Spiele spielen. Sorry, das nervt!

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) haben kürzlich die Kampagne “Macht aus der Bahn keine Telefonzelle!” gestartet (siehe hier): “Die Botschaft ist klar: Telefoniert leise oder verschiebt Gespräche. Nutzt Kopfhörer beim Musik hören oder Spielen. Denkt daran: Was euch selbst vielleicht egal ist, nervt andere.”

Auch andere Bahngesellschaften haben auf das Problem reagiert: “Rücksichtnahme in Bus und Bahn: Neue Ansage ‘Lautsprecher aus – Kopfhörer an’ bei der MVG”, “BVG macht Ansagen gegen laute Handymusik”. 2006 gab es in NRW die Kampagne “Sorry, das nervt!” (siehe General-Anzeiger, “Gelbe Karte für rücksichtsloses Verhalten”, 28.09.2006, und den Flyer von damals im Anhang unten, siehe auch “Sorry, das nervt!” auf avv.de).

Manche Verkehrsbetriebe untersagen in ihren Beförderungsbedingungen (bzw. ihrer Hausordnung) das Benutzen von Tonwiedergabegeräten ohne Kopfhörer. Zum Beispiel der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV): “Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: […] Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger ohne Kopfhörer zu benutzen oder diese mit Kopfhörer zu nutzen, wenn andere dadurch belästigt werden, […].” Oder der Verkehrsverband Großraum Nürnberg (VGN): Dort ist es untersagt, “Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Mu­sik­in­stru­mente oder lärmerzeugende Ge­gen­stän­de zu benutzen”.

Ein solches ausdrückliches Verbot habe ich bei der KVB nicht gefunden — genauso wenig wie bei der REVG (Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft). Beide Unternehmen verweisen lediglich auf die “Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW”. Darin heißt es:

Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.

Im Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Nordrhein-Westfalen) heißt es (§ 10):

(1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

(2) Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen, ferner in öffentlichen Badeanstalten ist der Gebrauch dieser Geräte verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

In Frankreich kann lautes Telefonieren übrigens sogar am Bahnsteig richtig teuer werden: “[W]ie die französische Tageszeitung Le Parisien berichtet, wurde nun ein Reisender zu einer Geldstrafe von 150 Euro verdonnert, weil er am Bahnhof in Nantes (Département Loire-Atlantique) einen Anruf per Lautsprecher geführt hat.” (computerbild.de)

Ich habe gestern der Geschäftsführung der REVG geschrieben:

Ich bitte Sie, die Beförderung mit den REVG-Bussen so zu regeln,

  • dass die Benutzung von Handys (und anderen Tonwiedergabegeräten) mit eingeschaltetem Lautsprecher ausdrücklich untersagt ist und
  • dass auch die Benutzung von Handys (und anderen Tonwiedergabegeräten) mit Kopfhörern nicht zu Störungen anderer Fahrgäste führt.

Wenn solche Regelungen getroffen werden sollten, halte ich es für unabdingbar, darauf durch Schilder in jedem einzelnen Bus hinzuweisen.

Mal abwarten, ob und wann was passiert…



Titelfoto: Screenshot von https://www.kvb.koeln/service/seidliebzueinander.html#

Anhang

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